Gasbetriebene Heizgeräte dürfen nicht in geschlossenen Räumen betrieben werden!
Es muss gewährleistet sein, dass beim Einsatz von Gasheizgebläsen und ähnlichen Geräten mit Gas Frischluft zugeführt wird. In einem Zelt, welches man nicht luftdicht abschließen kann, ist das kein echtes Problem. Dennoch sollten Sie ab und zu durchlüften. Das gilt ebenso für Garagen usw.
Nehmen Sie das bitte nicht auf die leichte Schulter! Es gab bereits Todesfälle durch Erstickung.
Wenn Sie sich einen Heizstrahler zulegen, der elektrisch betrieben wird, sind die Abgase kein Problem. Zum Beispiel ist ein Infrarot-Heizgerät vielleicht die Alternative. Es wird dabei keine offene Flamme dabei, was die ganze Geschichte deutlich sicherer macht. Sie werden einfach in die nächste Steckdose gesteckt und schon kann es losgehen. Praktisch direkt nach dem Einschalten haben Sie es schön warm.